Presseausweise 2020 jetzt beantragen
Ansprechpartnerin:
Silke Kahnke tel: 0211-7881990 | fax 0211-7881992 mail: kahnke (at) zvnrw.de
Vorteile eines Presseausweises
Der Presseausweis dient hauptberuflichen Journalisten als Nachweis Ihrer journalistischen Tätigkeit und bietet ihnen u.a. eine Vielzahl folgender Vorteile:
Informationen von Behörden: Mit dem Presseausweis können Journalisten gegenüber Behörden nachweisen,
dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind und sich akkreditieren.
Zutritt zu gesperrten Bereichen: Der Presseausweis erleichtert Journalisten den Zutritt und die Akkreditierung zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.
Akkreditierung für Messen/Unternehmen: Viele Messegesellschaften verlangen den Presseausweis für die Vergabe von Akkreditierungen. Den Veranstaltern der Messe wird garantiert, dass es sich um hauptberufliche Journalisten handelt.
Grundsätze zur Ausgabe von Presseausweisen
Es gilt folgende Richtlinie für die Ausgabe:
Die ausstellungsberechtigten Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise dürfen nur an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben werden, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. An Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielen. Grundsätzlich keinen Presseausweis erhalten demnach Personen, die nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeiten.
Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung des einheitlichen Presseausweises nicht erfüllen oder deren publizistische Tätigkeit laufend oder sonst schwerwiegend gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, die dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland dienen, erhalten keinen Presseausweis.
Sofern die Voraussetzungen für eine Erteilung des einheitlichen Presseausweises nicht mehr vorliegen, soll der einheitliche Presseausweis durch den ausstellenden Verband wieder entzogen werden. Daneben kann der ausstellende Verband den Presseausweis aus wichtigem Grund, z.B. bei Weitergabe an andere nicht berechtigte Personen, entziehen.
Wegen der besonderen Anforderungen an den Nachweis der Tätigkeit empfehlen wir Ihnen, sich bitte vor der Antragstellung direkt mit dem ZVNRW in Verbindung zu setzen.
Antragsformular
Wir bitten Sie, das Antragsformular auszufüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen beim ZVNRW einzureichen.
Fotos können Sie auch gerne per E-Mail an kahnke(at)zvnrw.de übermitteln.
Folgeantrag
Das Antragsformular ist jährlich als Folgeantrag einzureichen.
Verlust
Im Falle des Verlustes eines Presseausweises bitten wir, dies schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Es kann dann gegen eine Gebühr ein neuer Ausweis ausgestellt werden