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Werden Sie Mitglied im BDZV

Journalistische Kompetenz findet sich heute nicht mehr ausschließlich in der gedruckten Zeitung, sondern auch in digitalen Publikationen. Als der führende Zusammenschluss privatwirtschaftlicher Unternehmen mit journalistischer Kompetenz hat der BDZV daher entschieden, dass künftig auch Unternehmen digitaler journalistische Marken im Verband Mitglied werden können, die nicht einem bereits bestehenden Mitgliedsverlag angehören. Dazu zählen alle Unternehmen, die journalistische Informationen zur digitalen Verbreitung erstellen und/oder digital verbreiten.

Profitieren Sie als Sondermitglied

Profitieren Sie als Sondermitglied im BDZV mit einer starken Vertretung für die ideellen und wirtschaftlichen Interessen zur Sicherung der Pressefreiheit und des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Und nutzen Sie die vielfältigen Informationsangebote und Möglichkeiten zum Austausch im Verband. Digitalpublisher, die Sondermitglied im BDZV werden möchten, sollten folgende Kriterien erfüllen:

  • Unabhängige Berichterstattung
  • Privatwirtschaftlich
  • keine öffentlich-rechtlichen Unternehmen
  • Inhaltliche Qualitätsstandards
  • Faktizität, Aktualität, Kontinuität, Beachtung presserechtlicher Sorgfaltspflicht und presseethischer Standards
  • Verantwortliche Absenderschaft
  • Impressumspflicht, presserechtliche Verantwortung
  • Mehrheitlicher Anteil journalistischer Inhalte
  • Pflichten von Pressevertretern
  • Meinungsbildende Wirkung für die Allgemeinheit als prägender Bestandteil
  • Angebote auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes

Sie sind Interessiert an einer Mitgliedschaft?

Sollten Sie als Digitalpublisher Interesse an einer Mitgliedschaft im BDZV haben oder einfach mehr zu dem Thema erfahren wollen, kommen Sie gern auf uns zu. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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